Geldwäscheprävention
Unsere Leistungen beziehen sich auf die Überprüfungen der heutigen Umsetzungen und möglichen sicheren Anwendung des Geldwäschegesetzes.
Geldwäsche ist ein Vorgang durch den verschleiert werden soll, dass bestimmte Vermögenswerte auf illegale Weise erwirtschaftet wurden, um diese in der Folge im legalen Wirtschaftskreislauf zu verwenden und den Anschein zu erwecken, es handele sich um legale Einkünfte. Geldwäsche ist in Deutschland gemäß § 261 Strafgesetzbuch [StGB] strafbar.
Schützen Sie Ihr Unternehmen
Gesetzgebung
Unternehmen müssen prüfen, ob und inwiefern sie vom Geldwäschegesetz betroffen sind, welche Pflichten sie im Geschäftsverkehr mit ihren Kunden zu beachten haben und welche Strafen bei Nichtbeachtung drohen.
In Zusammenhang mit der Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie in deutsches Recht ist das Geldwäschegesetz überarbeitet worden. Die neuen Regelungen sind seit dem 26.06.2017 in Kraft. Entscheidende Änderungen betreffen die Absenkung der Identifizierungsschwelle bei Barzahlungen von ehemals 15.000 Euro auf nun 10.000 Euro im Bereich des Güterhandels, die Ausweitung des risikobasierten Ansatzes sowie die Verschärfung von Sanktionen und Einführung eines Prangers.
MB Konzept GmbH
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Jost Spicher
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